Berufsfachschule Sozial- und GesundheitswesenFachrichtung Kinderpflege
Zweijährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen Fachrichtung Kinderpflege Ausbildung zur Kinderpflegerin / zum Kinderpfleger - Eine mögliche Voraussetzung, um Erzieher/Erzieherin zu werden
Berufsbild:
- Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern im Alter von 0-6 Jahren
- Sozialpädagogische und betreuende Arbeit mit älteren Kindern
- Die Tätigkeit der Kinderpflegerin des Kinderpflegers umfasst im Wesentlichen die Unterstützung und Begleitung von Kindern in verschiedenen Altersstufen
- Sie unterstützen die sozialpädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit
- Hauswirtschaftliche und pflegerische Arbeiten erledigen Sie selbstständig
- In der Kindertagespflege arbeiten Sie eigenverantwortlich
- Familie
- Familienersetzende Betreuungseinrichtungen, wie Pflegefamilien und Heime
- Tageseinrichtungen für Kinder Gruppen von 3-6 Jahren
- Offene Ganztagsschulen
- Kurzfristige Betreuungsangebote z. B. Spielzimmer in Krankenhäusern und Freizeitbetreuung
- Kindertagespflege
- Berufliche Identität entwickeln
- Beziehungen im pädagogischen Alltag aufbauen und Bedürfnisse des Kindes erkennen und in das berufliche Handeln einbeziehen
- Erziehungs- und Bildungsprozesse sowie Pflege- und Versorgungshandlungen planen, durchführen, initiieren und evaluieren
- Konzeptionell und kooperativ im sozialpädagogischen Handlungsfeld agieren
- Sozialpädagogik
- Praxis Sozialpädagogik (mind. ausreichend)
- Ernährung und Hauswirtschaft
- Praxis hauswirtschaftliche Versorgung (mind. ausreichend)
- Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung
- Englisch
- Mathematik
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
- Musik
- Werken
- Spiel
- 16 Wochen Praktika, deren Strukturierung der Bildungsgangkonferenz obliegt
- Einsatzorte: Kindertagesstätten mit Einzelpraxistagen und Blockpraktika
- Kindertagespflege
- Teilnahme an FOR-Kursen in Englisch und Mathematik
- Leistungen müssen in allen Fächern des Bildungsganges mindestens ausreichend, oder nur in einem Fach mangelhaft sein
- FOR wird am Ende des Bildungsganges festgestellt
- Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer einen Notendurchschnitt von mindestens 4,0 hat
- Zwei schriftliche Prüfungen in verschiedenen Fachbereichen
Weitere Informationen erteilt Frau Hainbuch (Beratungssprechstunde, auch telefonisch: nach Vereinbarung)
Sie können nach Anmeldung gerne im Unterricht hospitieren
Spieleraum
